Daran ist zuerst zu denken
Im Trauerfall
Wenn jemand zu Hause verstirbt, muss zunächst ein Arzt, am besten der Hausarzt, benachrichtigt werden, um den Totenschein auszustellen. Tritt der Sterbefall in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, müssen Sie der jeweiligen Verwaltung einen Bestatter Ihres Vertrauens benennen, dieser wird sich um die weiteren Schritte kümmern.
Nun sollte ein Bestatter gerufen werden. Sie haben immer das Recht, den Bestatter frei zu wählen. Keiner kann und darf Ihnen vorschreiben, wen Sie wählen, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie dem Bestattungshaus Phoenix in dieser Situation Ihr Vertrauen schenkten würden. Sie erreichen uns rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter
Notwendige Papiere
Je nach Familienstand des Verstorbenen, richtet sich die Auswahl der benötigten Papiere.
- Der Personalausweis/Reisepass
- Die Krankenversicherungskarte
- Der letzter Rentenbescheid
- Bei Verheirateten: Die letzten beiden Rentenbescheide
- Die Graburkunde bei vorhandenem Wahlgrab
- Die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten – Familienbuch bzw. Eheurkunde
- Bei Verwitweten – zusätzlich die Sterbeurkunde vom Ehepartner
- Bei Geschiedenen – zusätzlich das Scheidungsurteil
- Schwerbehindertenausweis - Falls vorhanden
Bei fehlenden Papieren ist Ihnen das Bestattungshaus Phoenix gern behilflich diese zu beschaffen.
Auf diese Weise können wir für sie frühzeitig die zahlreichen Behördengänge, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen sich die meisten Angehörigen nicht unnötig belasten wollen, erledigen.
Was ist wann zu tun?
Unmittelbar nach dem Todesfall
- Arzt rufen, der stellt die notwendigen Papier (Totenschein) aus (bei Haussterbefall)
- Nächste Angehörige benachrichtigen
- Verfügungen für den Todesfall bzw. Vorsorgeverträge des Verstorbenen berücksichtigen (auch beim Amtsgericht nachfragen)
- notwendige Unterlagen zur Abmeldung und zur Beantragung der Sterbeurkunde bereitlegen (kann je nach Familienstand des Verstorbenen variieren)
In den ersten 36 Stunden
- Bestatter auswählen
- notwendige Dokument zur Abmeldung (dem Bestatter übergeben)
- Grabdokumente für bereits vorhandene Grabstellen heraussuchen
In den ersten 72 Stunden
- Kleidung und sonstiges Eigentum des Verstorbenen abholen (bei Todesfall im Heim oder Krankenhaus)
- Abmeldung beim Bürgeramt (macht Bestatter)
- Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen (macht Bestatter)
- Krankenkasse abmelden (macht Bestatter)
- Vorschusszahlungen bei laufender Rente für den hinterbliebenen Ehepartner beantragen (macht Bestatter)
- Abmeldung der Rente des Verstorbenen (macht Bestatter)
- Laufenden Zahlungsverkehr stoppen
- Vermieter informieren, Haustiere des Verstorbenen versorgen
- Hausmüll entsorgen
Vor der Bestattung
- Bestattungsart festlegen
- Genaue Bestatter Leistung abstimmen
- Friedhof aussuchen und bezüglich Bestattungstermin und Grabwahl
- Termin für Trauerfeier und Beisetzung bestimmen
- Pfarrer oder freien Redner für Trauerrede auswählen
- Trauerbriefe und Traueranzeige aufgeben
- Musikalischen Rahmen der Trauerfeier festlegen
- Für Leichenschmaus/Trauerkaffee im Restaurant oder Café reservieren
- Arbeitgeber verständigen
- Hinterbliebenenrente beantragen
- Finanzamt benachrichtigen (Einkommenssteuererklärung, Abmeldung Kfz-Steuer)
- Auszahlung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung veranlassen
Nach der Bestattung
- Mit Sterbeurkunde beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen, ggf. Testament einreichen
- Mietverhältnis kündigen
- Strom, Gas, Wasser und Telefon kündigen
- Wenn notwendig Haushaltsauflösung veranlassen
- PC/Notebook überprüfen
- Bestehende Abos kündigen (Versicherungen, Verträge, GEZ, Vereine, Banken, Post, Telefon)
- Grabpflege
- Wenn notwendig Steinmetz beauftragen

Abschiednahme

Die Aufbahrung von Verstorbenen hat Ihren Ursprung schon in der frühen geschichtlichen Entwicklung, noch heute ist es in einigen Kulturen unserer Welt ein gängiges Bestattungsritual vor der Beisetzung den Verstorbenen aufzubahren und somit den Abschied vom lieben Angehörigen zu zelebrieren.
Der bewusste Abschied von einem Verstorbenen ist sehr wichtig. Wir empfehlen daher den Angehörigen, einen Menschen, der in seiner vertrauten Umgebung gestorben ist, würdevoll und in Ruhe zu verabschieden. Diese Zeit sollte man nutzen, denn Sie hilft bei der Verarbeitung der Trauer.
Das Bestattungshaus Phoenix berät und unterstützt Sie bei Ihren individuellen Wünschen der Abschiednahme
Überführung der/des Verstorbenen
Die Verstorbenen können von der Familie oder von uns angekleidet und für die Überführung vorbereitet werden.
Danach überführen wir den Verstorbenen zum Aufbahrungs- und/oder Bestattungsort. Dies kann das Trauerhaus, eine Kirche, unser Abschiedsraum oder ein Friedhof sein.
Wir sorgen auch für die Überführung der/des Verstorbenen, wenn der Tod nicht am Wohnort eingetreten ist.
Trauerfeier
Die Trauerfeier ist ein würdevoller Abschied von einem geliebten Angehörigen und eine besondere Form der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen. Sie ist wichtig für das Loslassen und Begreifen des Verlustes und Teil der Trauerarbeit eines jeden Hinterbliebenen.
Die Trauerfeier soll die Persönlichkeit des Verstorbenen wieder spiegeln und den Hinterbliebenen die Zeit und das Gefühl geben sich angemessen von Ihren geliebten Angehörigen zu verabschieden. Dabei ist es dem Bestattungshaus Phoenix wichtig die Wünsche des Verstorbenen oder die der trauernden Angehörigen würdevoll umzusetzen.
Der Tod eines Menschen berührt auch Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunde des Verstorbenen, es ist wichtig das auch diese Menschen die Gelegenheit bekommen dem bzw. die Verstorbenen die letzte Ehre, Anteilnahme, Wertschätzung, Respekt und Dankbarkeit zu erweisen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, das Bestattungshaus Phoenix unterstützt Sie bei Ihren individuellen Wünschen und der Ausgestaltung der Trauerfeier.
